Ob Pflegegrad 1, 2, 3, 4 oder 5 — jeder Pflegegrad berechtigt zum Zuschuss von bis zu 4.180€ für den barrierefreien Badumbau. Wir übernehmen die Antragstellung.
Viele Betroffene wissen nicht, dass bereits ab Pflegegrad 1 ein Zuschuss für den barrierefreien Badumbau möglich ist. Wir klären auf.
Viele Menschen mit Pflegegrad wissen nicht, dass ihnen ein Zuschuss für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen zusteht. Dabei ist die Regelung eindeutig: Jeder Pflegegrad von 1 bis 5 berechtigt zum vollen Zuschuss von bis zu 4.180€ nach §40 Abs. 4 SGB XI.
Pflegegrad 1: Bereits bei geringer Beeinträchtigung der Selbstständigkeit haben Sie Anspruch. Viele Senioren mit leichten Mobiliträtseinschränkungen fallen in diese Kategorie. Der Umbau zur barrierefreien Dusche ist eine anerkannte Fördermaßnahme.
Pflegegrad 2–3: Bei erheblicher bis schwerer Beeinträchtigung wird der barrierefreie Umbau noch wichtiger. Die Pflegekasse genehmigt diese Anträge in der Regel besonders schnell, da der Bedarf offensichtlich ist.
Pflegegrad 4–5: Bei schwerster Beeinträchtigung ist der barrierefreie Umbau oft eine Voraussetzung für die häusliche Pflege. Der Zuschuss wird fast immer sofort genehmigt. Zusätzliche Sicherheitsausstattungen wie Duschrollstuhl-Zufahrt können sinnvoll sein.
Wichtig zu wissen: Der Zuschuss muss nicht zurückgezahlt werden und wird nicht auf das Pflegegeld angerechnet. Es ist eine zusätzliche Leistung Ihrer Pflegekasse, die Ihnen per Gesetz zusteht.
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Fragen? Schreiben Sie uns per WhatsAppNach §40 SGB XI haben Versicherte mit anerkanntem Pflegegrad Anspruch auf bis zu 4.180€ Zuschuss für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen — dazu gehört der Umbau Ihrer Badewanne zur barrierefreien Dusche.
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