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Badumbau mit Pflegegrad — So nutzen Sie Ihren Zuschuss

Ob Pflegegrad 1, 2, 3, 4 oder 5 — jeder Pflegegrad berechtigt zum Zuschuss von bis zu 4.180€ für den barrierefreien Badumbau. Wir übernehmen die Antragstellung.

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Das Problem

Jeder Pflegegrad hat Anspruch auf Zuschuss

Viele Betroffene wissen nicht, dass bereits ab Pflegegrad 1 ein Zuschuss für den barrierefreien Badumbau möglich ist. Wir klären auf.

Hohe Einstiegskante ~60cm Sturzgefahr
Vorher

Unsicherheit beim Pflegegrad

  • Viele wissen nicht, dass jeder Pflegegrad berechtigt
  • Angst vor komplizierter Antragstellung
  • Unklarheit über die Höhe des Zuschusses
0 cm Einstieg
Nachher

Klarheit mit Baduvia

  • Pflegegrad 1–5: Alle erhalten bis zu 4.180€
  • Wir übernehmen die komplette Antragstellung
  • Transparenter Prozess ohne versteckte Kosten
Ihr Anspruch

Pflegegrad 1 bis 5 — Was Ihnen zusteht

Viele Menschen mit Pflegegrad wissen nicht, dass ihnen ein Zuschuss für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen zusteht. Dabei ist die Regelung eindeutig: Jeder Pflegegrad von 1 bis 5 berechtigt zum vollen Zuschuss von bis zu 4.180€ nach §40 Abs. 4 SGB XI.

Pflegegrad 1: Bereits bei geringer Beeinträchtigung der Selbstständigkeit haben Sie Anspruch. Viele Senioren mit leichten Mobiliträtseinschränkungen fallen in diese Kategorie. Der Umbau zur barrierefreien Dusche ist eine anerkannte Fördermaßnahme.

Pflegegrad 2–3: Bei erheblicher bis schwerer Beeinträchtigung wird der barrierefreie Umbau noch wichtiger. Die Pflegekasse genehmigt diese Anträge in der Regel besonders schnell, da der Bedarf offensichtlich ist.

Pflegegrad 4–5: Bei schwerster Beeinträchtigung ist der barrierefreie Umbau oft eine Voraussetzung für die häusliche Pflege. Der Zuschuss wird fast immer sofort genehmigt. Zusätzliche Sicherheitsausstattungen wie Duschrollstuhl-Zufahrt können sinnvoll sein.

Wichtig zu wissen: Der Zuschuss muss nicht zurückgezahlt werden und wird nicht auf das Pflegegeld angerechnet. Es ist eine zusätzliche Leistung Ihrer Pflegekasse, die Ihnen per Gesetz zusteht.

In 4 Schritten

So funktioniert Ihr Umbau

Vom ersten Anruf bis zur fertigen Dusche — wir kümmern uns um alles.

1

Kostenlose Beratung

Wir kommen zu Ihnen, nehmen Maß und beraten Sie — kostenlos und unverbindlich.

2

Antrag bei der Pflegekasse

Wir übernehmen die komplette Antragstellung für Ihren Zuschuss — kostenlos.

3
48h

Umbau in 48 Stunden

Unser Team baut Ihre Badewanne ab und installiert die neue Dusche — sauber und schnell.

4

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Fertig! Genießen Sie Ihre barrierefreie Dusche — sicher, komfortabel und modern.

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Bis zu 4.180€ von der Pflegekasse

Nach §40 SGB XI haben Versicherte mit anerkanntem Pflegegrad Anspruch auf bis zu 4.180€ Zuschuss für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen — dazu gehört der Umbau Ihrer Badewanne zur barrierefreien Dusche.

Wir übernehmen die komplette Antragstellung bei Ihrer Pflegekasse — kostenlos und ohne bürokratischen Aufwand für Sie.

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Sehen Sie selbst, wie wir Badezimmer in sichere, moderne Räume verwandeln.

Badezimmer vor dem Umbau - alte Badewanne
Barrierefreie bodengleiche Dusche nach Umbau
Altes Badezimmer mit Badewanne
Moderne barrierefreie Dusche
Alte Badewanne vor Umbau
Ebenerdige Dusche nach Umbau
Badezimmer mit alter Badewanne
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Kundenstimmen

Das sagen unsere Kunden

5.0
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Gunhild B.
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„Wir sind ganz begeistert von der neuen Senioren-Dusche! Morgens angefangen, am Nachmittag fertig und alles sauber hinterlassen. Sehr edel, praktisch und sicher!“

SS
Sava S.
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„Von der Antragsstellung bis zur Umsetzung nur 10 Tage. Bestätigung der Pflegekasse innerhalb einer Woche. Wir können Baduvia uneingeschränkt weiterempfehlen.“

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Aygül K.
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„Baduvia hat das Bad meiner Oma innerhalb von zwei Tagen behindertengerecht umgebaut – schnell, sauber und professionell! Wir können Baduvia nur weiterempfehlen!“

Häufige Fragen

Häufige Fragen zum Badumbau mit Pflegegrad

Ja! Der Zuschuss von bis zu 4.180€ gilt für alle Pflegegrade gleichermaßen — von Pflegegrad 1 bis 5. Es gibt keine Abstufung. Bereits mit Pflegegrad 1 haben Sie den vollen Anspruch auf die wohnumfeldverbessernde Maßnahme.
Wir beraten Sie gerne zur Beantragung eines Pflegegrades. Viele Menschen erfüllen die Voraussetzungen, ohne es zu wissen. Ein Umbau ohne Pflegegrad ist natürlich ebenfalls möglich — dann entfallen die Zuschusskosten.
Der Zuschuss von 4.180€ gilt pro Maßnahme. Bei einer wesentlichen Änderung der Pflegesituation (z.B. Erhöhung des Pflegegrades) kann ein erneuter Antrag gestellt werden. Wir beraten Sie zu Ihren individuellen Möglichkeiten.
Ja, der Antrag bei der Pflegekasse muss vor Beginn der Maßnahme eingereicht werden. Deshalb übernehmen wir die Antragstellung direkt nach der Vor-Ort-Beratung, damit keine Zeit verloren geht.
Es gibt Pflegegrad 1 bis 5, abhängig vom Grad der Selbstständigkeit. Die Einstufung erfolgt durch den MDK (Medizinischer Dienst). Wir helfen Ihnen gerne bei der Orientierung und empfehlen bei Bedarf einen Pflegeberater.
Einzugsgebiet

Wir kommen zu Ihnen

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