Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Dienstleitungen der Baduvia GmbH

Zur besseren Lesbarkeit verwenden wir in diesen AGB zur Bezeichnung von „Kunde und Auftragnehmer“ (ohne jegliche Wertung) ausschließlich die männliche Form.

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge mit der Baduvia GmbH vertreten durch den Geschäftsführer Tarik Mutlubas, Martin-Luther-King-Str.2B, 63452 Hanau.

1. Geltung der Vertragsbedingungen

1.1. Für die Baduvia GmbH und alles, was zwischen der Baduvia GmbH als Auftragnehmer und dem Kunden als Auftraggeber und Verbraucher im Rahmen des Vertrags zum Badumbau vereinbart wird, gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

1.2. Andere Vertragsbedingungen, insbesondere die des Kunden, werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn die Baduvia GmbH ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.

1.3. Diese AGB gelten, soweit der Kunde Unternehmer, Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentliches Sondervermögen ist, ebenfalls für alle zukünftigen Verträge im obigen Sinne, auch dann, wenn sie, d.h. die AGB, nicht nochmals ausdrücklich miteinbezogen werden.

2. Vertragsgegenstand, Leistungsumfang

2.1. Gegenstand dieser Vertragsbeziehung ist die Durchführung eines Badumbaus, der auch durch den Pflegeversicherer des Kunden erstattungsfähig sein und der vom Kunden zum altersgerechten Umbau oder zur Barriere-Minimierung des Bades beim Auftragnehmer beauftragt werden kann. Schwerpunkt des Vertrages ist die Lieferung und Montage einer Dusche, die anstelle der vorhandenen Badewanne am sich ergebenen Platz entsprechend angepasst und funktionsfähig montiert wird. Die bisherige Badewanne wird zuvor demontiert und entsorgt.

2.2. Nach erfolgter Prüfung der tatsächlichen Umsetzbarkeit des Badumbaus, ist die Basis für die zukünftigen Arbeiten ein vom Auftragnehmer getätigtes Aufmaß und auf Basis des Kundengesprächs erstelltes Angebot, dass der Auftraggeber nach Prüfung unterzeichnet.

2.3. Beauftragt der Kunde den Auftragnehmer mit einem, durch den Pflegeversicherer des Kunden, erstattungsfähigen Badumbau, steht dem Auftragnehmer der Erstattungsbetrag des Pflegeversicherers zu.

2.4. Der Auftragnehmer wird seinen Werklohnanspruch gegenüber dem Kunden in Höhe der vom Pflegeversicherer bewilligten Summe, maximal jedoch in der Höhe der durch die Pflegeversicherer erstattungsfähigen Höchstsumme in Höhe von 4.000,00 Euro (Erstattungsmaximalbetrag), gegenüber dem Pflegeversicherer geltend machen. Dazu lässt sich der Auftragnehmer den Erstattungsanspruch des Kunden gegenüber dessen Pflegeversicherer abtreten. Der Auftragnehmer nimmt diese Abtretung an.

2.5. Sollte der Kunde das Geld der Pflegekasse ausbezahlt erhalten, ist der Kunde verpflichte diesen Auszahlungsbetrag unverzüglich und in voller Höhe an den Auftragnehmer zu überweisen.

2.6. Sollte der Pflegeversicherer, gleich aus welchem Grund, den Zuschuss zum Badumbau und damit zum erteilten Auftrag des Badumbaus des Kunden widerrufen, haftet der Kunde für diesen Ausfall und damit für die volle Zahlung der Leistungen des Auftragnehmers hinsichtlich des Badumbaus. Der Kunde hat den vollen Zahlungsbetrag gegenüber dem Auftragnehmer unverzüglich selbst zu tätigen.

2.7. Der Kunde wird ausdrücklich darauf hingewiesen und ist sich bewusst, dass sämtliche Angebotsleistungen des Auftragnehmers, die nicht vom Zuschuss des Pflegeversicherers gedeckt sind, von ihm selbst getragen und bezahlt werden müssen.

2.8. Die Dusche wird, sowie unter Ziffer 2.1 bereits angedeutet, in Abhängigkeit des vorgefundenen Bestandes und dessen Gegebenheiten so niedrig wie möglich eingebaut, um Barrieren zu minimieren oder gänzlich zu beseitigen. Die Höhe des zukünftigen Einstiegs in die Dusche kann vor der Ausführung der Arbeiten nicht exakt mitgeteilt werden, da keine Bauteilöffnungen vorgenommen werden. Die Höhe des zukünftigen Einstiegs wird insbesondere durch die nachfolgend aufgezählten Gegebenheiten beeinflusst:

  • Rohrleitungen wie beispielsweise Heizungs- und Abflussleitungen,

  • der Position des alten Anschlusses/Abflusses,

  • sonstige nicht veränderbare vorhandene bauliche Begebenheiten.


Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass eine Verlegung der Bestandsleitungen nicht Vertragsbestandteil ist und durch den Auftragnehmer gerade nicht geschuldet wird.

2.9. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, seine angebotenen Dienstleistungen des Angebots fach- und sachgerecht durchzuführen und nur durch Arbeitskräfte durchführen zu lassen, die eine entsprechende Eignung und Zuverlässigkeit vorweisen und in einem Arbeits-/ Rechtsverhältnis zum Auftragnehmer stehen.

2.10. Der Auftragnehmer darf zur Erbringung der Leistungen Subunternehmer einschalten, ohne dass davon dessen vertraglichen Pflichten berührt werden. Ein Kündigungsrecht für den Kunden entsteht dadurch nicht.

2.11. Unvorhersehbare Ereignisse durch höhere Gewalt, behördliche Maßnahmen sowie sonstige Störungen entbinden den Auftragnehmer während ihrer Dauer von der Pflicht zur Leistungserbringung. Der Anspruch auf Vergütung bleibt hiervon unberührt (s. Ziffer 6.4. der AGB).

2.12. Nebenabreden, insbesondere Termine und Fristen, sind nur bei ausdrücklicher schriftlicher Bestätigung durch den Auftragnehmer verbindlich (s. Ziffer 3.1. der AGB) und nur dann, wenn der Kunde alle notwendigen Maßnahmen rechtzeitig getroffen hat, sowie seiner Mitwirkungspflicht (s. Ziffer 7 der AGB) nachgekommen ist.

2.13. Ausländisches Personal darf seitens des Auftragnehmers nur eingesetzt werden, wenn eine Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigung vorliegt.

2.14. Dem Personal des Auftragnehmers ist untersagt, Personen, die nicht vom Auftragnehmer eingesetzt sind, zur Arbeitsstelle mitzunehmen. Das gilt insbesondere auch für Kinder.

2.15. Verlangt der Kunde, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so hat der Kunde dem Auftragnehmer einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem der Kunde den Auftragnehmer von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichtet, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

3. Abschluss des Vertrages, Laufzeit und Kündigung

3.1. Absprachen oder Erklärungen, die nur mündlich, ohne schriftliche Bestätigung, per E-Mail oder SMS erfolgt sind, sind in jedem Fall ohne rechtliche Wirkung. Der Abschluss eines Vertrages mit der Baduvia GmbH kann nur schriftlich, durch beiderseitige Unterzeichnung des Angebots durch den Kunden und den Auftragnehmer und unter Einbeziehung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen, erfolgen.

3.2. Mit der Annahme des Angebots erkennt der Kunde gleichzeitig diese ihm ausgehändigten Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers verbindlich an.

3.3. Der Vertrag kommt zwischen den Vertragsparteien zustande. Eine Übertragung oder Abtretung der Rechte aus dem Vertrag durch den Kunden auf andere dritte Personen ist nur mit ausdrücklicher schriftlicher vorheriger Zustimmung des Auftragnehmers möglich.

3.4. Eine Kündigung oder Stornierung des Vertrages ist, außer bei Vorliegen eines wichtigen Grundes im Sinne von § 543 BGB beiderseitig ausgeschlossen.

3.5. Kündigt der Kunde den Vertrag, so hat er die bis dahin angefallenen Arbeiten und Kosten, einschließlich der Aufwendungen für bestellte und bereits beschaffte Ersatzteile, zu bezahlen.

3.6. Leistungen des Auftragnehmers können jederzeit außerordentlich gekündigt werden, wenn diese durch Änderungen bei Dritten (z. B. Zulieferer) nicht länger erbracht werden können.

3.7. Kündigungen haben stets schriftlich zu erfolgen. Auch gegenüber dem Auftragnehmer unter:

Baduvia GmbH
Martin-Luther-King-Str.2B
63452 Hanau
Telefon: +49 (0) – 6181 – 9088891
Mobil: +49 (0) – 1601607930
E-Mail: info@baduvia.com

4. Preise

4.1 Die genannten Preise in Euro verstehen sich inklusive der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer zuzüglich Verpackung, Versandkosten und sonstiger Nebenkosten, wenn diese im Angebot konkret benannt und ausgewiesen sind.

4.2. Der Auftragnehmer ist berechtigt Änderungen der Preise und der Leistungen vorzunehmen. Der Kunde wird hierüber im Voraus informiert. Sollte eine solche Änderung für den Kunden nachteilig sein, kann der Kunde die betroffene Dienstleistung schriftlich kündigen. Die Kündigung wird mit dem Datum der Gültigkeit der jeweiligen angekündigten Änderung wirksam. Dabei ist der Auftragnehmer verpflichtet, den Kunden in der Änderungsmitteilung über dieses außerordentliche Kündigungsrecht zu informieren. Das Kündigungsrecht erlischt, wenn der Kunde nicht innerhalb von sechs Wochen von seinem Widerspruchsrecht Gebrauch macht.

Das Widerspruchs- bzw. Kündigungsrecht besteht nicht bei Änderungen, die ausschließlich zugunsten des Kunden vorgenommen werden bzw. wenn Preise wegen der Änderung der gesetzlich vorgeschriebenen Umsatzsteuer erfolgen steigen. Erfolgt kein Widerspruch seitens des Kunden, wird das Vertragsverhältnis mit den geänderten Preisen fortgesetzt.

5. Zahlung, Aufrechnung

5.1. Rechnungen des Auftragnehmers sind sofort nach Ihrer Zustellung per E-Mail oder Post zur Zahlung fällig, soweit keine abweichende Vereinbarung getroffen oder auf der Rechnung abweichende Zahlungsfristen ausgewiesen wurden.

5.2. Gegen Forderungen des Auftragnehmers kann der Kunde nur mit unstreitigen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.

5.3. Zur Geltendmachung oder Aufrechnungen von Zurückbehaltungsrechten ist der Kunde erst dann berechtigt, wenn seine Gegenforderung rechtskräftig festgestellt oder vom Auftraggeber schriftlich anerkannt wurde.

6. Haftungsbeschränkung

6. 1. Soweit sich nachstehend nichts anderes ergibt, sind Schadenersatzansprüche gegen den Auftragnehmer ausgeschlossen, falls die Schadenursache nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht und nicht von ihm, einem Vertreter oder Erfüllungsgehilfen verursacht wurde.

6.2. Für entstehende Schäden hat der Auftragnehmer eine Betriebshaftpflichtversicherung abgeschlossen.

6.3. Bei Störungen, die außerhalb des Verantwortungsbereichs des Auftragnehmers liegen, entstehen keine Ansprüche des Kunden gegenüber dem Auftragnehmer.

6.4. Der Auftragnehmer haftet nicht für Fälle höherer Gewalt (beispielsweise Kriegs- oder Streikfall, bei Unruhen, Erdbeben und anderen Fällen höherer Gewalt) und sonstiger, nicht verschuldeter Umstände oder Ereignisse.

6.5. Der Auftragnehmer ist bis zum Wegfall der Störung unter Ziffer 6.4. der AGB von der Erfüllung seiner Leistungspflichten befreit.

6.6. Für Schäden, die auf dem Versäumnis beruhen, dass Fehler oder Fehlerhaftigkeiten seitens des Kunden nicht mitgeteilt wurden, übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung.

6.7. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt ebenso unberührt, wie die Haftung aufgrund gesetzlicher Vorschriften, die eine Verantwortlichkeit auch ohne Verschulden begründen.

6.8. Der Auftragnehmer behält sich den Einwand des Mitverschuldens des Kunden vor.

6.9. Der Auftragnehmer schließt die Haftung für Schäden aus, die durch unbefugte Eingriffe des Kunden an technischen Geräten und sonstigen Waren und Gegenständen entstanden sind.

6.10. Der Auftragnehmer ist nicht haftbar für Schäden aufgrund fehlerhafter oder unsachgemäßer Bedienung oder Behandlung der Installationen und Geräte durch den Kunden.

6.11. Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden, die durch die fehlende Beachtung bzw. Einhaltung von Produktinformationen, vorgegebenen Hinweisen und Bestimmungen seitens der Hersteller durch den Kunden entstanden sind.

6.12. Der Auftragnehmer haftet nicht für im Nachhinein angemeldete Schäden, die angeblich während des Umbaus innerhalb der Wohnung durch den Auftragnehmer verursacht sein sollen. Diese Schäden hat der Kunde unverzüglich, spätestens jedoch bei Abnahme der Baustelle anzuzeigen.

6.13. Einbaubedingte Abweichungen aufgrund der baulichen Begebenheiten durch den Auftragnehmer und Abweichungen auf Herstellerangaben, sind kein Reklamationsgrund für den Kunden.

6.14. Die Gewährleistungsfrist beträgt zwei Jahre ab Lieferung, soweit eine Abnahme erforderlich ist, ab Abnahme.

6.15. Hat der Kunde ohne Einwilligung des Auftragnehmers Mangelbeseitigungs- oder sonstige Montagearbeiten unsachgemäß selbst ausgeführt oder von einem Dritten ausführen lassen, so entfällt die Haftung des Auftragnehmers für diese Arbeiten und unsachgemäß angeschlossene Verbindungen. Das gleiche gilt, wenn auf Wunsch des Kunden der Austausch von erneuerungsbedürftigen Teilen unterbleibt.

6.16. Silikonfugen sind Wartungsfugen und unterliegen nicht der Gewährleistung. Auch übernimmt der Auftragnehmer keine Gewährleistung für Glasversiegelungen.

6.17. Es wird keine Gewährleistung für Bestandsrohre, bestehende Abdichtungen, Bestandsleitungen und sonstige Bestandsbauten seitens des Auftragnehmers übernommen.

6.18. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass durch den Badumbau die bisherige Bausubstanz stellenweise zerstört wird. da alte Einrichtungen (Badewanne, Armaturen usw.) entfernt werden müssen. Folgeschäden im Umfeld der weggenommenen Einrichtungen, an Putz und Fliesen, sind in manchen Fällen aufgrund der vorgefundenen Bausubstanz unvermeidbar. Für solch einen Schaden im angrenzenden Bereich des Umbaus, haftet der Auftragnehmer nur dann, wenn beim Um- und Einbau die übliche Sorgfalt außer Acht gelassen wurde. Dem Kunden bleibt es dann unbenommen, nachzuweisen, dass bei größerer Sorgfalt des Auftragnehmers der Schaden hätte vermieden werden können.

7. Mitwirkungspflichten des Kunden

7.1. Der Kunde verpflichtet sich, sofern erforderlich, etwaige Genehmigungen für den Umbau des Bades (z.B. des Vermieters) im Vorfeld einzuholen. Dementsprechend ist der Kunde verpflichtet, für den vorliegenden Fall erst dann einen Termin zur Durchführung des Badumbaus mit dem Auftragnehmer zu vereinbaren, wenn die Zustimmung des Vermieters vorliegt.

7.2. Der Kunde verpflichtet sich die Erstattungsfähigkeit des Badumbaus bei seinem Pflegversicherer abzufragen und entsprechend schriftlich bewilligen zu lassen. Der Kunde ist entsprechend verpflichtet, mit dem Auftragnehmer erst dann einen Termin für die Durchführung der Umbaumaßnahme zu vereinbaren, wenn der Bewilligungsbescheid des Pflegeversicherers vorliegt. Verweigert der Pflichtversicherer die Kostenübernahme oder übernimmt der nicht die gesamten Kosten des Badumbaus, muss der Kunde gegenüber dem Auftragnehmer erklären, dass er für die Kosten oder übersteigenden Kosten aufkommen wird.

7.3. Der Kunde verpflichtet sich, vorhandene Durchlauferhitzer und Heizungen und elektrische Geräte im Bereich des Badumbaus, vor Beginn der Arbeiten durch den Auftragnehmer, zu demontieren. Anderes gilt für den Fall, dass Kunde und Auftragnehmer vereinbaren, dass diese Geräte verbleiben können und der Auftragnehmer darum herum arbeiten kann.

7.4. Der Kunde verpflichtet sich, dem Auftragnehmer sowie eventuell verpflichteten Drittunternehmen freien Zugang zu seinem Badezimmer und damit zur Wohnung zu gewähren. Für die Umbauarbeiten benötigte Energie und benötigtes Wasser ist vom Kunden bereitzustellen. Darüber hinaus hat er für ausreichend Beleuchtung und Belüftung Sorge zu tragen.

7.5. Der Kunde ist verpflichtet die Vertragsleistung des Auftragnehmers, sobald der Auftragnehmer das Werk vertragsmäßig hergestellt hat und keine erkennbaren Mängel aufweist, abzunehmen. Geringfügige Mängel stehen einer Abnahme nicht entgegen.

Bei der Abnahme werden Kunde und Auftragnehmer ein schriftliches Protokoll anfertigen, das von beiden Vertragsparteien zu unterzeichnen ist.

7.6. Der Auftragnehmer wird das Ergebnis der Umbaumaßnahmen des Badezimmers mit Lichtbildern dokumentieren. Der Kunde verpflichtet sich dazu, diese Dokumentation durch den Auftraggeber zuzulassen.

7.7. Der Kunde verpflichtet sich, sämtliche Forderungen, die ihm gegenüber seinem Pflegeversicherer aus der Durchführung der Umbaumaßnahmen durch den Auftragnehmer zustehen, an den Auftragnehmer abzutreten. Der Auftragnehmer erklärt für diesen Fall seine ausdrückliche Annahme (s. Ziffer 2.4. der AGB).

7.8. Verstößt der Kunde gegen die ihm genannten Pflichten, ist der Auftragnehmer berechtigt, diesen abzumahnen. Stellt er den Verstoß nicht innerhalb einer angemessenen Frist ab, ist der Auftragnehmer berechtigt das Vertragsverhältnis mit dem Kunden außerordentlich und fristlos zu kündigen.

8. Widerrufsrecht

8.1. Sofern der Kunde Verbraucher ist (also eine natürliche Person, die den Vertragsabschluss zu einem Zweck tätigt, der weder Ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann), steht ihm nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen ein Widerrufsrecht zu.

8.2. Im Übrigen gelten für das Widerrufsrecht des Kunden die Regelungen, die im Einzelnen nachfolgend wiedergegeben sind

– Anfang der Widerrufsbelehrung –

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn (14) Tagen ohne Angabe von Gründen den geschlossenen Vertrag mit dem Auftragnehmer zu widerrufen.

Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn (14) Tage ab dem Tag an dem Sie den Vertrag unterzeichnet haben.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns

Baduvia GmbH
Martin-Luther-King-Str.2B
63452 Hanau
Telefon: +49 (0) – 6181 – 9088891
Mobil: +49 (0) – 1601607930
E-Mail: info@baduvia.com

mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder einer E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster- Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist an uns absenden.

Machen Sie von dieser Möglichkeit Gebrauch, so werden wir Ihnen unverzüglich (z.B. per E-Mail) eine Bestätigung über den Eingang eines solchen Widerrufs übermitteln.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie den Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.

Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

– Ende der Widerrufsbelehrung –

– Anfang des Musters für die Widerrufsformulierung –

Falls der Kunde den Vertrag mit dem Auftragnehmer widerrufen will, kann der Kunde den nachfolgenden Formulierungsaufbau verwenden:

An
Baduvia GmbH
Martin-Luther-King-Str.2B
63452 Hanau
Vorab per E-Mail: info@baduvia.com

Widerruf des Vertrages

  • Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den vereinbarten Badumbau verbunden mit der Lieferung von Materialien
  • Bestellt am (*) /erhalten am (*)
  • Name des/der Verbraucher(s)
  • Anschrift des/der Verbraucher(s) –
  • Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)
  • Datum __________


(*) Unzutreffendes bitte entsprechend weglassen.

9. Eigentumsvorbehalt

9.1. Der Auftragnehmer behält sich das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises vor.

9.2. Während des Bestehens des Eigentumsvorbehalts darf der Kunde die Ware nicht an einen anderen Platz verbringen, veräußern oder in sonstiger Form über das Eigentum des Auftragnehmers verfügen.

9.3. Bei Zugriffen Dritter (Gerichtsvollzieher usw.) auf die Ware des Auftragnehmers ist der Käufer verpflichtet, auf den Eigentumsvorbehalt des Auftragnehmers hinzuweisen. Der Kunde wird den Auftragnehmer für solch einen Fall unverzüglich informieren, damit er sein Eigentumsrecht ausüben kann.

9.4. Der Auftragnehmer kann die Rückzahlung für die Ware verweigern (Zurückbehaltungsrecht), bis er die Waren zurückerhalten hat oder der Kunde den Nachweis erbracht hat, dass er die Waren abgesandt hat. Dies gilt nicht, sofern der Auftragnehmer angeboten hat, die Waren beim Kunden abzuholen.

10. Reklamationen, Mängel

10.1. Der Auftragnehmer ist bei der Erbringung seiner Leistung verpflichtet, die Arbeiten so durchzuführen, dass Störungen und Belästigungen Dritter weitgehend vermieden werden und die gesetzlich bestimmten Ruhezeiten Beachtung finden.

10.2. Reklamationen des Kunden an der gelieferten Ware (sichtbare Schäden an der Verpackung) müssen unverzüglich durch den Kunden erfolgen. Fernmündliche oder mündliche Reklamationen können nur dann berücksichtigt werden, wenn deren Berechtigung seitens des Auftragnehmers ausdrücklich bestätigt wird.

10.3. Weisen die vertraglich vereinbarten Leistungen Mängel auf und wurden entsprechend gerügt, dann ist der Auftragnehmer zur Nachbesserung verpflichtet und berechtigt. Rechnungskürzungen ohne vorangegangene ordnungsgemäße Reklamation und Aufforderung zur Behebung der Mängel bzw. Einräumung einer Nachbesserung innerhalb einer hierfür gesetzten, angemessenen Frist, sind ausgeschlossen und können vom Kunden nicht vorgenommen werden.

10.4. Der Kunde hat einen Mangel der Arbeiten unverzüglich mitzuteilen.

10.5. Der Kunde ist verpflichtet die Vertragsleistung des Auftragnehmers, sobald der Auftragnehmer das Werk vertragsmäßig hergestellt hat und keine erkennbaren Mängel aufweist, abzunehmen. Geringfügige, d.h. unwesentliche Mängel stehen einer Abnahme nicht entgegen.

10.6. Bei der Abnahme werden Kunde und Auftragnehmer ein schriftliches Protokoll anfertigen, das von beiden Vertragsparteien zu unterzeichnen ist.

10.7. Mängelansprüche des Kunden, der Unternehmer ist, verjähren in einem Jahr ab Lieferung.

11 Datenschutzhinweis

11.1. Der Auftragnehmer erhebt, verarbeitet und nutzt die personenbezogenen Daten des Kunden, unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Vorschriften.

11.2. Zur Bonitätsprüfung des Kunden kann der Auftragnehmer die Informationen (z.B. auch einen sogenannten Score-Wert) von externen Dienstleistern zur Entscheidungshilfe heranziehen und davon die Zahlungsart abhängig machen. Zu den Informationen gehören auch Informationen über die Anschrift des Kunden. Dies erfolgt ausschließlich zum Zwecke der Vertragsabwicklung, Art 6 Abs. 1b) DSGVO.

11.3. Der Auftragnehmer kann diese Daten an Vertragspartner und an andere beauftragte Dritte (z.B. Inkassounternehmen) übermitteln, soweit dies zur Erfüllung des zwischen Kunden und Auftragnehmer bestehenden Vertrages erforderlich ist.

11.4. Darüber hinaus kann eine Übermittlung personenbezogener Vertragsdaten an Dritte, insbesondere an zuständige Behörden erfolgen, sofern eine gesetzliche Verpflichtung besteht oder dies zur Wahrung berechtigter Interessen des Auftragnehmers oder eines Dritten, insbesondere zur Verfolgung von Straftaten, erforderlich ist und kein Grund für die Annahme besteht, dass das schutzwürdige Interesse des Kunden am Ausschluss der Übermittlung überwiegt.

11.5. Ferner weisen wir darauf hin, dass die Übertragung von Daten im Internet (z. B. per E-Mail) Sicherheitslücken aufweisen kann. Demnach kann ein fehlerfreier und störungsfreier Schutz der Daten Dritter nicht vollständig gewährleistet werden. Diesbezüglich ist unsere Haftung ausgeschlossen.

11.6. Alles Weitere zum Datenschutz regelt unsere Datenschutzerklärung.

12 Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Sonstiges

12.1. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Das Schriftformerfordernis kann nur schriftlich aufgehoben werden. Zur Wahrung der Schriftform genügt auch eine Übermittlung in Textform insbesondere mittels E-Mail.

12.2. Die Vertragsparteien vereinbaren die Geltung des deutschen Rechts für ihre gegenseitigen rechtlichen Beziehungen aus dem abgeschlossenen Vertrag.

12.3. Für den Fall, dass der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat, vereinbaren die Parteien, die Zuständigkeit deutscher Gerichte für die Entscheidung über Rechtsstreitigkeiten die aufgrund des zwischen Kunde und Auftragnehmer bestehenden Vertrages entstehen könnten. Zuständig soll dabei das Gericht sein, bei dem der Auftragnehmer seinen allgemeinen Gerichtsstand hat.

12.4. Ist der Kunde ein Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, wird als ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dem abgeschlossenen Vertrag der Geschäftssitz des Auftragnehmers, fest vereinbart.

12.5. Die Unwirksamkeit einer Bestimmung des Vertrages berührt die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen aus dem Vertrag nicht. Sollte dieser Fall eintreten, soll die Bestimmung nach Sinn und Zweck durch eine andere rechtlich zulässige Bestimmung ersetzt werden, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung entspricht.

12.6. Wenn und soweit eine der Bestimmungen des Vertrages gegen eine zwingende gesetzliche Vorschrift verstößt, tritt an ihre Stelle die entsprechende gesetzliche Regelung.