Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Für Dienstleistungen der Baduvia GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Tarik Mutlubas, Martin-Luther-King-Str. 2B, 63452 Hanau.
1. Geltung der Vertragsbedingungen
1.1. Für die Baduvia GmbH und alles, was zwischen der Baduvia GmbH als Auftragnehmer und dem Kunden als Auftraggeber und Verbraucher im Rahmen des Vertrags zum Badumbau vereinbart wird, gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
1.2. Andere Vertragsbedingungen, insbesondere die des Kunden, werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn die Baduvia GmbH ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.
1.3. Diese AGB gelten, soweit der Kunde Unternehmer, Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentliches Sondervermögen ist, ebenfalls für alle zukünftigen Verträge im obigen Sinne, auch dann, wenn sie nicht nochmals ausdrücklich miteinbezogen werden.
2. Vertragsgegenstand, Leistungsumfang
2.1. Gegenstand dieser Vertragsbeziehung ist die Durchführung eines Badumbaus, der auch durch den Pflegeversicherer des Kunden erstattungsfähig sein und der vom Kunden zum altersgerechten Umbau oder zur Barriere-Minimierung des Bades beim Auftragnehmer beauftragt werden kann. Schwerpunkt des Vertrages ist die Lieferung und Montage einer Dusche, die anstelle der vorhandenen Badewanne am sich ergebenen Platz entsprechend angepasst und funktionsfähig montiert wird. Die bisherige Badewanne wird zuvor demontiert und entsorgt.
2.2. Nach erfolgter Prüfung der tatsächlichen Umsetzbarkeit des Badumbaus, ist die Basis für die zukünftigen Arbeiten ein vom Auftragnehmer getätigtes Aufmaß und auf Basis des Kundengesprächs erstelltes Angebot, dass der Auftraggeber nach Prüfung unterzeichnet.
2.3. Beauftragt der Kunde den Auftragnehmer mit einem, durch den Pflegeversicherer des Kunden, erstattungsfähigen Badumbau, steht dem Auftragnehmer der Erstattungsbetrag des Pflegeversicherers zu.
2.4. Der Auftragnehmer wird seinen Werklohnanspruch gegenüber dem Kunden in Höhe der vom Pflegeversicherer bewilligten Summe, maximal jedoch in der Höhe der durch die Pflegeversicherer erstattungsfähigen Höchstsumme in Höhe von 4.000,00 Euro (Erstattungsmaximalbetrag), gegenüber dem Pflegeversicherer geltend machen. Dazu lässt sich der Auftragnehmer den Erstattungsanspruch des Kunden gegenüber dessen Pflegeversicherer abtreten.
2.5. Sollte der Kunde das Geld der Pflegekasse ausbezahlt erhalten, ist der Kunde verpflichtet diesen Auszahlungsbetrag unverzüglich und in voller Höhe an den Auftragnehmer zu überweisen.
2.6. Sollte der Pflegeversicherer, gleich aus welchem Grund, den Zuschuss zum Badumbau widerrufen, haftet der Kunde für diesen Ausfall und damit für die volle Zahlung der Leistungen des Auftragnehmers.
2.7. Der Kunde wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sämtliche Angebotsleistungen des Auftragnehmers, die nicht vom Zuschuss des Pflegeversicherers gedeckt sind, von ihm selbst getragen und bezahlt werden müssen.
2.8. Die Dusche wird in Abhängigkeit des vorgefundenen Bestandes und dessen Gegebenheiten so niedrig wie möglich eingebaut. Die Höhe des zukünftigen Einstiegs kann vor der Ausführung nicht exakt mitgeteilt werden, da keine Bauteilöffnungen vorgenommen werden. Die Höhe wird insbesondere durch Rohrleitungen, die Position des alten Anschlusses/Abflusses sowie sonstige nicht veränderbare bauliche Begebenheiten beeinflusst. Eine Verlegung der Bestandsleitungen ist nicht Vertragsbestandteil.
2.9. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, seine Dienstleistungen fach- und sachgerecht durchzuführen und nur durch Arbeitskräfte mit entsprechender Eignung und Zuverlässigkeit durchführen zu lassen.
2.10. Der Auftragnehmer darf zur Erbringung der Leistungen Subunternehmer einschalten, ohne dass davon dessen vertraglichen Pflichten berührt werden.
2.11. Unvorhersehbare Ereignisse durch höhere Gewalt, behördliche Maßnahmen sowie sonstige Störungen entbinden den Auftragnehmer während ihrer Dauer von der Pflicht zur Leistungserbringung.
2.12. Nebenabreden, insbesondere Termine und Fristen, sind nur bei ausdrücklicher schriftlicher Bestätigung durch den Auftragnehmer verbindlich.
3. Abschluss des Vertrages, Laufzeit und Kündigung
3.1. Absprachen oder Erklärungen, die nur mündlich, ohne schriftliche Bestätigung, per E-Mail oder SMS erfolgt sind, sind ohne rechtliche Wirkung. Der Abschluss eines Vertrages kann nur schriftlich, durch beiderseitige Unterzeichnung des Angebots und unter Einbeziehung dieser AGB, erfolgen.
3.2. Mit der Annahme des Angebots erkennt der Kunde diese AGB verbindlich an.
3.3. Eine Übertragung oder Abtretung der Rechte aus dem Vertrag durch den Kunden auf Dritte ist nur mit schriftlicher Zustimmung des Auftragnehmers möglich.
3.4. Eine Kündigung oder Stornierung des Vertrages ist, außer bei Vorliegen eines wichtigen Grundes im Sinne von § 543 BGB, beiderseitig ausgeschlossen.
3.5. Kündigt der Kunde den Vertrag, hat er die bis dahin angefallenen Arbeiten und Kosten, einschließlich der Aufwendungen für bestellte und bereits beschaffte Ersatzteile, zu bezahlen.
3.6. Leistungen können jederzeit außerordentlich gekündigt werden, wenn diese durch Änderungen bei Dritten nicht länger erbracht werden können.
3.7. Kündigungen haben stets schriftlich zu erfolgen an: Baduvia GmbH, Martin-Luther-King-Str. 2B, 63452 Hanau, Telefon: +49 6181 9088891, E-Mail: info@baduvia.com
4. Preise
4.1. Die genannten Preise in Euro verstehen sich inklusive der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer zuzüglich Verpackung, Versandkosten und sonstiger Nebenkosten, wenn diese im Angebot konkret benannt und ausgewiesen sind.
4.2. Der Auftragnehmer ist berechtigt Änderungen der Preise und der Leistungen vorzunehmen. Der Kunde wird hierüber im Voraus informiert und kann die betroffene Dienstleistung schriftlich kündigen. Das Kündigungsrecht erlischt nach sechs Wochen.
5. Zahlung, Aufrechnung
5.1. Rechnungen sind sofort nach Zustellung zur Zahlung fällig, soweit keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde.
5.2. Gegen Forderungen des Auftragnehmers kann der Kunde nur mit unstreitigen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.
5.3. Zur Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten ist der Kunde erst dann berechtigt, wenn seine Gegenforderung rechtskräftig festgestellt oder schriftlich anerkannt wurde.
6. Haftungsbeschränkung
6.1. Schadenersatzansprüche gegen den Auftragnehmer sind ausgeschlossen, falls die Schadenursache nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht.
6.2. Für entstehende Schäden hat der Auftragnehmer eine Betriebshaftpflichtversicherung abgeschlossen.
6.3.–6.11. Bei Störungen außerhalb des Verantwortungsbereichs, höherer Gewalt, nicht mitgeteilten Fehlern, unbefugten Eingriffen, unsachgemäßer Bedienung oder fehlender Beachtung von Herstellerhinweisen durch den Kunden übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung.
6.12. Der Auftragnehmer haftet nicht für im Nachhinein angemeldete Schäden. Diese sind unverzüglich, spätestens bei Abnahme der Baustelle anzuzeigen.
6.14. Die Gewährleistungsfrist beträgt zwei Jahre ab Lieferung bzw. Abnahme.
6.16. Silikonfugen sind Wartungsfugen und unterliegen nicht der Gewährleistung. Auch Glasversiegelungen sind ausgeschlossen.
6.17. Es wird keine Gewährleistung für Bestandsrohre, bestehende Abdichtungen, Bestandsleitungen und sonstige Bestandsbauten übernommen.
6.18. Durch den Badumbau wird die bisherige Bausubstanz stellenweise zerstört. Folgeschäden im Umfeld sind in manchen Fällen unvermeidbar. Der Auftragnehmer haftet nur, wenn die übliche Sorgfalt außer Acht gelassen wurde.
7. Mitwirkungspflichten des Kunden
7.1. Der Kunde verpflichtet sich, etwaige Genehmigungen für den Umbau (z.B. des Vermieters) im Vorfeld einzuholen.
7.2. Der Kunde verpflichtet sich, die Erstattungsfähigkeit bei seinem Pflegeversicherer abzufragen und schriftlich bewilligen zu lassen.
7.3. Vorhandene Durchlauferhitzer, Heizungen und elektrische Geräte im Bereich des Badumbaus sind vor Beginn der Arbeiten durch den Kunden zu demontieren.
7.4. Der Kunde gewährt freien Zugang zum Badezimmer. Energie, Wasser, Beleuchtung und Belüftung sind bereitzustellen.
7.5. Der Kunde ist verpflichtet, die Vertragsleistung abzunehmen, sobald das Werk vertragsmäßig hergestellt ist. Bei der Abnahme wird ein schriftliches Protokoll angefertigt.
7.6. Der Auftragnehmer dokumentiert die Umbaumaßnahmen mit Lichtbildern. Der Kunde lässt diese Dokumentation zu.
7.7. Der Kunde tritt sämtliche Forderungen gegenüber seinem Pflegeversicherer an den Auftragnehmer ab.
8. Widerrufsrecht
Sofern der Kunde Verbraucher ist, steht ihm ein Widerrufsrecht zu. Sie haben das Recht, binnen vierzehn (14) Tagen ohne Angabe von Gründen den geschlossenen Vertrag zu widerrufen.
Widerruf an:
Baduvia GmbH
Martin-Luther-King-Str. 2B
63452 Hanau
E-Mail: info@baduvia.com
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung vor Ablauf der Frist absenden. Bei Widerruf werden alle Zahlungen unverzüglich, spätestens binnen vierzehn Tagen zurückgezahlt. Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen, haben Sie einen angemessenen Anteil zu zahlen.
9. Eigentumsvorbehalt
Der Auftragnehmer behält sich das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur vollständigen Bezahlung vor. Während des Eigentumsvorbehalts darf der Kunde die Ware nicht veräußern oder in sonstiger Form über das Eigentum verfügen.
10. Reklamationen, Mängel
10.1. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, Arbeiten so durchzuführen, dass Störungen und Belästigungen Dritter weitgehend vermieden werden.
10.2. Reklamationen an der gelieferten Ware müssen unverzüglich erfolgen.
10.3. Bei Mängeln ist der Auftragnehmer zur Nachbesserung verpflichtet und berechtigt. Rechnungskürzungen ohne vorherige Reklamation und Fristsetzung sind ausgeschlossen.
10.5. Geringfügige Mängel stehen einer Abnahme nicht entgegen.
10.7. Mängelansprüche des Kunden als Unternehmer verjähren in einem Jahr ab Lieferung.
11. Datenschutzhinweis
Der Auftragnehmer erhebt, verarbeitet und nutzt die personenbezogenen Daten des Kunden unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Vorschriften. Zur Bonitätsprüfung können Informationen externer Dienstleister herangezogen werden. Alles Weitere regelt unsere Datenschutzerklärung.
12. Anwendbares Recht, Gerichtsstand
Es gilt deutsches Recht. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Gerichtsstand ist der Geschäftssitz des Auftragnehmers.